GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR SOLMATE 3

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1. Geltungsbereich
1.1. EET – Efficient Energy Technology GmbH, Paula-Wallisch-Straße 14, 8055 Graz, Österreich, FN 470986 b („EET“) gewährt eine freiwillige beschränkte Garantie (die „Freiwillige Garantie“) für das Produkt SolMate 3 (das „Gerät“) gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen (die „Garantiebedingungen“). Klarstellend festgehalten wird, dass Zubehörteile, die separat zum Gerät erworben werden können, nicht von der Freiwilligen Garantie umfasst sind.
1.2. Die Freiwillige Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer des Geräts gewährt, d.h. jener natürlichen oder juristischen Person, die das Gerät direkt von EET oder einem autorisierten Reseller von EET erworben hat und es als Endverbraucher in Österreich, Deutschland oder der Schweiz nutzt (der „Kunde“). Klarstellend festgehalten wird, dass die Freiwillige Garantie nicht übertragbar ist.
1.3. Diese Garantiebedingungen gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind (jeweils ein „Verbraucher”), als auch für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind (jeweils ein „Unternehmer”). Bestimmungen, die ausschließlich für Unternehmer gelten, sind mit U gekennzeichnet.
1.4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden sind anwendbar. Die Freiwillige Garantie wird zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewährt und schränkt diese in keiner Weise ein. Klarstellend wird festgehalten, dass die Garantiebedingungen nur für Ansprüche gelten, die ausdrücklich im Rahmen der Freiwilligen Garantie geltend gemacht werden. Alle Gewährleistungsansprüche, die auf der Grundlage des gesetzlichen Rechts geltend gemacht werden, unterliegen dem gesetzlichen Recht.
1.5. Die Garantiebedingungen können von EET jederzeit geändert werden. Die Freiwillige Garantie gilt in der zum Zeitpunkt der Bestellung des betroffenen Geräts gültigen Fassung.

2. Garantiezusage
2.1. EET garantiert dem Kunden hiermit gemäß den hierin festgelegten Bedingungen, dass das Gerät während der Garantielaufzeit (wie in Punkt 3.1 unten definiert)

  1. 80 % seiner Energiekapazität behält ; und

  2. frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die lokale, eigenständige Funktionalität des Geräts gemäß Bedienungsanleitung beeinträchtigen.
    2.2. Wenn das Gerät während der Garantielaufzeit (wie in Punkt 3.1 unten definiert) die Garantiezusage gemäß Punkt 2.1 nicht erfüllt, ist der Kunde berechtigt, Ansprüche im Rahmen der Freiwilligen Garantie geltend zu machen.

3. Garantielaufzeit
3.1. Die Freiwillige Garantie für ein Gerät ab dem jeweiligen Rechnungsdatum für einen Zeitraum von

  1. 10 Jahren (oder einer anderen, im Einzelfall zwischen EET und dem Kunden ausdrücklich vereinbarten, Anzahl von Jahren); oder

  2. 6000 Ladezyklen bei 90 % Entladetiefe,
    je nachdem, was zuerst eintritt (die „Garantielaufzeit“).
    3.2. Die Garantielaufzeit ist nicht verlängerbar. Klarstellend wird festgehalten, dass sich die Garantielaufzeit für ein bestimmtes Gerät nicht verlängert, wenn die Freiwillige Garantie für dieses Gerät in Anspruch genommen wurde; stattdessen läuft die ursprüngliche Garantielaufzeit weiter.

4. Garantieleistungen
Im Fall eines validen Anspruchs aufgrund der Freiwilligen Garantie, wird EET nach eigenem Ermessen entscheiden, den Anspruch unter Verwendung einer der unten angeführten Optionen (jeweils eine „Garantieleistung”) zu erfüllen:
• Reparatur des betroffenen Geräts;
• Austausch des betroffenen Geräts durch ein gleichwertiges, generalüberholtes Gerät; oder
• anteilige Rückerstattung des Nettokaufpreises des Geräts auf Basis des bereits verstrichenen Teils der Garantielaufzeit (z.B. 50 % nach 5 Jahren, 25 % nach 7 Jahren usw.).

5. Kosten
5.1. Kosten für Garantieleistungen. Die Erbringung der von EET ausgewählten Garantieleistung ist für den Kunden kostenlos.
5.2. Inspektionsgebühr. In bestimmten Fällen gemäß Punkt 8.3 ist EET berechtigt, dem Kunden eine Inspektionsgebühr in Höhe von € 100 in Rechnung zu stellen.
5.3. Sonstige Kosten. Alle Kosten für den Ausbau und die Neuinstallation sowie für den Versand des betroffenen Geräts an EET und zurück an den Kunden sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Deckungsausschlüsse
6.1. Die Freiwillige Garantie deckt keine Mängel an einem Gerät, die auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen sind:
  6.1.1. Missbrauch, unsachgemäße Verwendung oder Unachtsamkeit während des Transports, der Lagerung, der Installation oder des Betriebs;
  6.1.2. Nichtbeachtung der Installations-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen in der Bedienungsanleitung oder der technischen Spezifikationen; dies schließt den Anschluss und Betrieb des Geräts in einem Land ein, für welches das Gerät nicht ausdrücklich zertifiziert ist;
  6.1.3. jeder Versuch des Kunden oder eines unbefugten Dritten, das Gerät physisch, durch Programmierung oder auf andere Weise zu verändern;
  6.1.4. Reparaturen oder Modifikationen am Gerät durch den Kunden oder einen nicht autorisierten Dritten oder die Verwendung von nicht autorisiertem Zubehör oder nicht autorisierten Komponenten in Verbindung mit dem Gerät;
  6.1.5. Unfälle (z.B. Herunterfallen des Geräts, Bruch, Vandalismus, chemische Einwirkung/Korrosion); oder
  6.1.6. Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer oder andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von EET liegen.
6.2. Von der Freiwilligen Garantie sind weiters nicht umfasst:
  6.2.1. Geräte, die außerhalb der Spezifikationen der Bedienungsanleitung betrieben wurden;
  6.2.2. Geräte, bei denen das Typenschild und/oder die Seriennummern entfernt wurden;
  6.2.3. Geräte, die länger als einen Monat lang vom Internet getrennt waren;
  6.2.4. tiefe Batterieentladung aufgrund einer mehr als dreimonatigen Inaktivität des Geräts;
  6.2.5. normaler Verschleiß;
  6.2.6. oberflächliche Defekte, Dellen oder Flecken, die die Leistung des Geräts nicht beeinträchtigen;
  6.2.7. Geräusche oder Vibrationen, die nicht übermäßig oder ungewöhnlich sind und die Leistung des Geräts nicht beeinträchtigen; oder
  6.2.8. Diebstahl des Geräts oder seiner Komponenten.
6.3. Die Freiwillige Garantie deckt außerdem keine Ansprüche in Bezug auf die Fernzugriffsfähigkeit, Cloud-Dienste oder Funktionen des Geräts ab, die eine Internetverbindung oder die Nutzung der Server von EET erfordern. Diese Dienste werden nach Verfügbarkeit bereitgestellt.

7. Haftung
7.1. EET haftet in keinem Fall für höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen oder andere Umstände oder Gründe, die außerhalb der Kontrolle von EET liegen.
7.2. Jegliche Schäden an einem Gerät, die während des Versands an EET zur Überprüfung (siehe Punkt 8.2 unten) aufgrund unsachgemäßer Verpackung durch den Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
7.3. U Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von EET für Schäden, die nicht unmittelbar am Gerät selbst entstanden sind und die von EET verursacht wurden oder EET zuzurechnen sind
  7.3.1. bei leichter Fahrlässigkeit und leicht grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden;
  7.3.2. für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Zinsen, nicht erzielte Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen;
  7.3.3. auf den Kaufpreis des jeweiligen Geräts beschränkt; und
  7.3.4. innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntwerden des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem schadensbegründenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen.

8. Geltendmachung der Freiwilligen Garantie
8.1. Kontakt. Um die Freiwillige Garantie in Anspruch zu nehmen, hat der Kunde sich per E-Mail unter info@eet.energy an EET zu wenden und dabei die Rechnung für das betroffene Gerät sowie ausreichende Belege zum Nachweis für den behaupteten Mangel (z.B. Fotos, Protokolle) gemeinsam mit einer detaillierten Problembeschreibung zu übermitteln. EET kann vom Kunden Nachweise für die ordnungsgemäße Installation und Verwendung des Geräts verlangen.
8.2. Rücksendung des Geräts. Sofern und sobald EET schriftlich zugestimmt hat, dass das betreffende Gerät zur Überprüfung an EET zurückgesandt werden kann, kann der Kunde das Gerät auf eigene Kosten in einer für den Transport geeigneten und sicheren Verpackung per Post an EET senden. Das Transportrisiko vom Kunden zu EET trägt der Kunde. Wenn der Kunde Unternehmer ist trägt er auch das Transportrisiko von EET zum Kunden (Gefahrenübergang bei Übergabe an den Spediteur). Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung werden nicht angenommen. Klarstellend wird festgehalten, dass die Zustimmung von EET zur Durchführung einer Überprüfung kein Anerkenntnis eines gültigen Anspruchs im Rahmen der Freiwilligen Garantie darstellt.
8.3. Inspektion / Erbringung von Garantieleistungen. Bevor weitere Schritte unternommen oder Garantieleistungen erbracht werden, führt EET nach eigenem Ermessen eine Inspektion des eingesandten Geräts durch. Wenn diese Prüfung ergibt, dass der behauptete und vorhandene Mangel nicht unter die Freiwillige Garantie fällt, ist EET berechtigt, dem Kunden eine Inspektionsgebühr in Höhe von € 100 in Rechnung zu stellen. Wenn die Überprüfung das Vorliegen eines validen Anspruchs im Rahmen der Freiwilligen Garantie bestätigt, wird EET nach eigenem Ermessen eine Garantieleistung auswählen und diese erbringen. In jedem Fall ist EET berechtigt, dem Kunden (allenfalls anfallende) Versandkosten für die Retournierung des Geräts in Rechnung zu stellen.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu den Garantiebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, auf dieses Schriftformerfordernis zu verzichten.
9.2. Bei Widersprüchen zwischen diesen Garantiebedingungen und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und EET haben die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarung Vorrang.
9.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (UN-K/CISG) wird hiermit ausgeschlossen. Für Verbraucher bleiben die Schutzbestimmungen zwingender Rechtsvorschriften des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts von dieser Rechtswahl unberührt.
9.4. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Freiwilligen Garantie zwischen EET und
  9.4.1. einem Verbraucher ergeben, werden vor dem gesetzlich hierfür zuständigen Gericht entschieden.
  9.4.2. U einem Unternehmer, werden unter der ausschließlichen Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen Gerichts in Wien entschieden.