Ab 31.01.2021 weht neuer Wind für Balkonkraftwerk-Betreiber. Die Bundesnetzagentur beschließt eine verpflichtende Eintragung ins Marktstammregister für alle Betreiber einer Balkonanlage und alle anderen Anlagen, die erneuerbare Energie erzeugen und mit dem Stromnetz verbunden sind. Sie wollen damit Guerilla Photovoltaik ein Ende setzen. Auch Anlagen, welche bereits in anderen Verzeichnissen eingetragenen sind, müssen erneut eingetragen werden. Die Nichteintragung führt zu hohen Geldstrafen von bis zu 50.000 €. Diese soll auch für Kleinkraftwerkbetreiber gelten.
MachDeinenStrom hat den Praxistest durchgeführt und zeigt, dass die Eintragung in das neue Register nicht ganz so einfach wie gedacht ist. Auch Netzbetreiber, welche regelmäßig über neu registrierte Kraftwerke in ihrem Umkreis informiert werden, haben nur begrenztes Wissen über das Verzeichnis. Es gibt bereits Fälle, in welchen die Registrierung vom Netzbetreiber abgelehnt wird, weil dessen Mitarbeiter das Kraftwerk in deren parallel geführtem internen Anlagenverzeichnis nicht finden. In den meisten Fällen arbeitet hier ein Automatismus, der die eigene Datenbank mit der im Marktstammdatenregister abgleicht und die entsprechenden Abweichungen im Register moniert. Hier haben Netzbetreiber noch einiges zu tun, um Solaranlagenbetreibern ein reibungsloses unbürokratisches System anbieten zu können und der Guerilla Photovoltaik ein Ende zu setzen. Das Erzeugen von erneuerbarer Energie sollte ja eigentlich belohnt und nicht mit nervigen Amtswegen bestraft werden.

Zum Glück gibt es nach aktuellem Stand bereits in beinahe 170 Netzgebieten eine einfache, unbürokratische und völlig kostenlose Lösung für die Anmeldung beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister: Den MachDeinenStrom.de-Formularservice.
Hier kannst du dein Kraftwerk noch vor Ablauf der Frist zur regulären Anmeldung bringen.
weitere Infos findest du unter: Mini-Solar-Newsletter – Mach deinen Strom
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