PV-FÖRDERUNGEN
IN ÖSTERREICH

DER GROSSE RATGEBER

Förderungen für Photovoltaik in Österreich 2024 sind derzeit noch keine bekannt, sobald diese veröffentlicht werden, wirst du das auf unserer Website nachlesen können. Um die Neuigkeiten nicht zu verpassen, melde dich auch für unseren Newsletter an!

Für das Jahr 2023 betrug das Budget des Klimaschutzministeriums für Förderungen von Photovoltaikanlagen in Österreich rund 600 Millionen Euro. Auch die verschiedenen Bundesländer und Gemeinden liefern oft finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung oder Erweiterung von PV-Anlagen. Doch wem steht eigentlich wie viel zu und wie komme ich als angehende:r Besitzer:in einer PV-Anlage zu meinen Förderungsmittel? Das und mehr haben wir in diesem Beitrag für dich zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Die verschiedenen Arten von Photovoltaikanlagen und wie sie sich unterscheiden

Eine Photovoltaikanlage nutzt Sonnenenergie und wandelt diese durch die eingebauten Solarzellen in elektrische Energie um. Man unterscheidet Photovoltaikanlagen einerseits aufgrund ihrer Anbringung und andererseits auf Basis ihrer Nennleistung. Letzteres bestimmt, ob es sich um eine Mini-PV-Anlage, oder um eine große PV-Anlage handelt. Die Funktionsweise dahinter ist an sich dieselbe. Bei der Anbringung unterscheidet man Gebäude-PV (Integration der Anlage in die Gebäudehülle oder unmittelbare parallele Anbringung dieser), Aufgeständerte PV (Anbringung der Anlage auf einer Unterkonstruktion auf einem Flachdach mit einer speziellen Neigung) und Freiflächen PV (Aufstellung der Anlage anhand einer Unterkonstruktion am Boden).

Mini-PV-Anlagen, oft auch Balkonkraftwerke genannt, sind Solarsysteme, die grundsätzlich ohne viel Aufwand ganz einfach selbst in Betrieb genommen werden können und keine Installation durch eine Fachkraft benötigen. Ihr wesentlicher Vorteil ist somit neben der einfachen Installation auch die verringerte Bürokratie. Da der erzeugte Strom in der Regel nur ausreicht, um den Eigenbedarf zu decken, kommt es nur selten vor, dass überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sollte es dennoch dazu kommen, so erhält der private Haushalt keine Vergütung seitens des Netzbetreibers.

Kleinst-PV-Anlagen müssen meist nur über eine einfache E-Mail dem Netzbetreiber gemeldet werden und es wird keine Genehmigung durch diesen benötigt. Die Bürokratie ist somit mehr als überschaubar, jedoch gilt dies in Österreich nur für Anlagen bis 800 Watt.

Förderungen für Photovoltaik in Österreich

In Österreich werden Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen durch Förderungen finanzieller Art zusätzlich für ihre fortschrittliche und nachhaltige Investition belohnt. Auf Bundesebene gibt es über die OeMAG (staatliche Abwicklungsstelle für Ökostrom) derzeit die Möglichkeit im Zuge des  Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), die EAG-Investitionsförderung oder die EAG-Marktprämie für eine finanzielle Förderung zu beantragen.

Auf Bundeslandebene gibt es ebenfalls Förderungen, die sich, genauso wie die Gemeindeförderungen, in Höhe und Bedingungen unterscheiden. Die genauen Informationen zu den einzelnen Bundesländern und Gemeinden, die Förderungen für PV-Anlagen anbieten, kannst du auf der Homepage deiner Gemeinde oder deines Bundeslandes einsehen.

 

Beim Solarbonus handelt es sich um eine Förderung, die im Rahmen der bundesweiten Förderungsaktion “raus aus Öl und Gas” entstanden ist, die seit April 2022 besteht. Unter der Voraussetzung der Errichtung einer thermischen Solaranlage besteht die Möglichkeit einer Maximalförderung von 1.500 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat die Förderungsaktion gestartet, um Privaten und Betrieben den Umstieg von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme zu erleichtern. Diese Aktion ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität im Jahr 2040. Für diese Aktion und die Sanierungsoffensive 2023/2024 stehen insgesamt 940 Millionen Euro zur Verfügung. Der “raus aus Öl und Gas”-Bonus wird vergeben, wenn ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht wird. Die Förderung kann nur für Gebäude im Inland in Anspruch genommen werden und gilt nur für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2023 erbracht wurden.

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Mehr Informationen zum Solarbonus gibt es hier!

Alles was du über die EAG-Förderung wissen musst

Photovoltaikanlagen werden über die OeMAG in Österreich bis zu einer Anlagen-Leistungsgrenze von 1.000 kWp gefördert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Erweiterung einer bereits bestehenden PV-Anlage handelt, oder um eine PV-Neuanlage. Das heißt, dass die PV-Anlage auch eine größere Nennleistung aufweisen kann, jedoch werden maximal bis 1000 kWp gefördert. Eine Mindestgröße muss die Anlage nicht aufweisen, dafür gibt es rechtlich keine Beschränkungen.

Die EAG-Investitionsförderung für PV-Anlagen zusammengefasst

Die EAG-Investitionsförderung ist eine der zwei Förderungen auf Bundesebene. Je nach Kategorie der PV-Anlage (A, B, C, D) steht PV-Anlagen-BesitzerInnen eine unterschiedlich hohe Förderung zu. Die untenstehende Grafik fasst den Zusammenhang zwischen der PV-Anlagen-Kategorie und dem zustehenden (Maximal-)Betrag der Auszahlung zusammen: 

Kategorien Engpassleistung in kWp Fördersätze
Kategorie A 0,01 – 10 kWp 285 €/kWp
Kategorie B > 10 – 20 kWp 250 €/kWp
Kategorie C > 20 – 100 kWp 160 €/kWp
Kategorie D > 100 – 1.000 kWp 140 €/kWp

Der Antrag wird automatisch mittels der angegebenen Engpassleistung in kWp einer Kategorie zugeordnet. Sollten die Leistung und die gewählt Kategorie nicht übereinstimmen, so muss vom Antragsteller ein neues Ticket innerhalb des aktuellen Fördercalls (mehr zu den Fördercalls findest du etwas weiter unten) gezogen werden.

Stromspeicher werden mit 200 €/kWh Speicherkapazität gefördert, allerdings nur in Kombination mit einer Neuerrichtung bzw. Erweiterung einer PV-Anlage. Die Fördersätze sind fix festgelegt und die Reihung der Förderanträge ist an die zwingende Einreichung einer PV-Anlage gekoppelt.

Für die Kategorien A und B gibt es fixe Fördersätze. Die Förderanträge werden nach dem First Come-First Served Prinzip bearbeitet, dementsprechend zahlt sich schnell sein aus.

Für die Kategorien C und D ist der höchste Fördersatz festgelegt und es ist obligatorisch, den Förderbedarf pro kWp anzugeben, bis der maximale Fördersatz erreicht ist. Die Förderanträge werden nach dem Prinzip des “verkehrten Bieterverfahrens” sortiert, wobei die Rangfolge der Anträge nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs erfolgt. Wenn mehrere Anträge den gleichen Wert haben, wird die Rangfolge basierend auf dem Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt.

Bei der Beantragung muss der Förderbedarf (die benötigte Höhe der öffentlichen Finanzierung pro Kilowattpeak) in Euro angegeben werden. Der Förderbedarf ist abhängig vom jeweiligen Fördersatz (siehe oben). Es ist wichtig zu beachten, dass der Förderbedarf nach der Einreichung des Antrags nicht mehr verändert werden kann.

Wichtig zu beachten ist, dass diese Antragstellungen bzw. in Folge die Auszahlung des Förderbudgets des EAG-Investitionszuschusses in vier Phasen (sogenannten “Fördercalls”) erfolgt. Im Jahr 2023 sind das die Termine der vier Fördercalls:

  • Phase 1: 23.3.2023-6.4.2023 (Kategorie A, B, C und D)
    Phase 2: 14.6.2023-28.6.2023 (Kategorie A, B, C und D)
  • Phase 3: 23.8.2023-6.9.2023 (Kategorie A und B)
  • Phase 4: 9.10.2023-23.10.2023 (Kategorie A, B, C und D)
 

Die Anbringungsart der Anlage kann beim EAG-Investitionszuschuss Ab- oder Zuschläge verursachen:

  • Einen Zuschlag von 30% können Innovative Photovoltaikanlagen erhalten. Doch was gilt als “innovative Photovoltaikanlage”? Darunter fallen PV-Anlagen, die schwimmend, gebäudeintegriert, als Parkplatzüberdachung (bei mind. 10 Stellplätzen), an Lärmschutzwänden, oder an Staumauern angebracht bzw. montiert werden, sowie Agri-PV-Anlagen, die den Anforderungen der EAG-Investitionszuschussverordnung-Strom (§6) gerecht werden.
  • Zu einem Abschlag von 25% kommt es für Photovoltaikanlagen, die auf einer Grünfläche (= Fläche, die vom Flächenwidmungsplan als solche gekennzeichnet ist) oder auf einer Fläche mit landwirtschaftlichem Nutzen (= Eine Fläche, die gemäht oder beweidet wird, oder eine Fläche, auf der tierische und pflanzliche Produkte erzeugt werden) aufgestellt werden. Wenn die PV-Anlage auf einem baulich geschaffenen Wasserkörper, einer genehmigten oder geschlossenen Altlast oder Deponiefläche, auf militärischem Gebiet (ausgenommen von militärischem Übungsgelände), auf einem Infrastruktur Standort oder einem Bergbaustandort, oder auch einer baulichen Anlage bzw. an einem Gebäude befestigt wird, welche bzw. welches drei Jahre vor Antragstellung bereits errichtet wurde, entfällt der Abschlag gänzlich.

Die EAG-Marktprämie für PV-Anlagen zusammengefasst

Die EAG-Marktprämie ist die zweite Fördermöglichkeit auf Bundesebene. Dabei handelt es sich um eine Förderung für die Vermarktung und tatsächliche Einspeisung von aus erneuerbaren Quellen erzeugten Strom in das öffentliche Elektrizitätsnetz. Sie ersetzt die OeMag Tarifförderung, wobei bestehende Verträge innerhalb dieser Förderung unangetastet bleiben. Die Marktprämie kann ebenfalls über die OeMAG beantragt werden und ist sowohl für PV-Neuanlagen als auch PV-Erweiterungen mit einer höheren Engpassleistung als 10 kWp beantragbar. 2022 und 2023 liegt der Höchstwert für Gebote bei 9,33 Cent/kWh. Zu jedem Gebotstermin werden gesamt 175 MWp ausgeschrieben, im Jahr 2023 können Gebote bis zu den folgenden Terminen abgegeben werden:

  • 14.02.2023
  • 25.04.2023
  • 25.07.2023
  • 10.10.2023

Der Antrag muss vor Projektstart eingereicht werden. Ebenso müssen die Gebote für den eingespeisten Strom durch die Antragsteller:innen eingebracht werden. Die eingereichten Gebote werden dann durch die EAG Abwicklungsstelle geprüft und vom niedrigsten zum höchsten Gebotswert gereiht. Die Zuschlagserteilung erfolgt, bis das gesamte Ausschreibungsvolumen erschöpft ist, wobei Zusagen veröffentlicht werden und der Abschluss eines Vertrages mit der EAG Abwicklungsstelle und einem Stromvermarkter ist erforderlich.

So beantragst du deine Förderungen für PV-Anlagen bei der OEMAG

Grundsätzlich ist in Österreich die OeMAG , die Förderabwicklungsstelle für Projekte nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, die Förderanlaufstelle für das Einreichen von Förderanträgen für Photovoltaikanlagen (auf Bundesebene). Hier kommst du direkt zur Antragstellung: https://eag-abwicklungsstelle.at/so-geht-einreichen

Falls deine Anfrage im Rahmen des EAG nicht gedeckt werden kann, wird sie automatisch an den Klima- und Energiefonds (KLI.EN) weitergeleitet. Der Klima- und Energiefonds hat ein zusätzliches Förderprogramm für Photovoltaik für Privatpersonen, das durch eine Investitionszuschuss in gleicher Höhe wie beim EAG-Fördercall unterstützt wird. Die KPC ist für die Abwicklung dieses Programms verantwortlich, aber eine direkte Antragstellung bei der KPC ist derzeit nicht möglich. Stattdessen muss der Antrag wie bisher über die Webseite der OeMAG eingereicht werden. Privatpersonen müssen bei der Einreichung des Antrags zustimmen, dass ihr Antrag in das Fördersystem des KLI.EN überführt wird, wenn er für eine Förderung in Frage kommt. Die KLI.EN-Förderung ist ausschließlich für Aufdach-Projekte der Kategorien A und B (bis 20 kWp) von Privatpersonen verfügbar. Die Antragstellung soll einfach gehalten werden und erfolgt ausschließlich über die OeMAG. Die Entscheidung, ob der Antrag weitergeleitet wird, hängt von der Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets sowie dem Zeitpunkt des Einlangens des Förderantrags ab.

Tipp

Für Förderanträge auf Bundesland- oder Gemeindeebene wendest du dich entweder an die offizielle Website des Bundeslandes oder an die Gemeinde selbst. 

Das muss vor der Antragsstellung beachtet werden

Bevor du mit deiner Antragstellung startest, solltest du folgende Punkte beachten und dich um folgende Unterlagen kümmern:

  1. Je nach ausgewählter PV-Anlage benötigst du teilweise eine Genehmigung für die Errichtung dieser. 
  2. Mit den Arbeiten sollte zum Zeitpunkt der Antrag-Einbringung noch nicht begonnen worden sein. Seit 2023 gibt es jedoch die neue Regelung, dass Privatpersonen zumindest vor Inbetriebnahme den Antrag stellen müssen, diese dürfen also mit den Arbeiten bereits begonnen haben. (Gilt nur, wenn der Beginn der Arbeiten nach dem 21.4.2022 erfolgt ist!)
  3. Die PV-Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und sie muss alle Sicherheitsanforderungen erfüllen.
  4. Falls die PV-Anlage aus Sicherheitsgründen eingezäunt werden muss, muss jedoch beachtet werden, dass örtliche Kleinsäuger, Reptilien oder Amphibien diese über- oder unterqueren können. 
  5. Wird die PV-Anlage auf einer Grünfläche oder auf einer Fläche aufgestellt, die  landwirtschaftlich genutzt wird, so muss diese so installiert werden, dass die besagte Fläche nach dem Abbau der Anlage wieder den ursprünglichen Zustand ohne Rückstände einnehmen, bzw. die ursprünglichen Nutzungsmöglichkeiten verfügbar sind. Wird der Zustand des Bodens durch den Ab- oder Aufbau der Photovoltaikanlage verschlechtert, so müssen nach Abbau dieser Anlage  Maßnahmen ergriffen werden, um den ursprünglichen Zustand des Bodens bestmöglich wiederherzustellen. 
  6. Ebenfalls gilt für Anlagen auf Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden, dass zwischen den Modulflächen mindestens zwei Meter Abstand sein müssen und deren Modultischunterkanten einen Höhenabstand von mindestens 80cm zum Boden aufweisen müssen.  Achtung: Für innovative PV-Anlagen gilt dies nicht!
  7. Die OeMAG darf den Förderwerber oder die  Förderwerberin auffordern, zwei Angebote zu Vergleichszwecken einzuholen.
  8. Die Anlage muss von einem Unternehmer, der dazu befugt ist, norm- und fachgerecht errichtet, bzw. revitalisiert oder erweitert werden. (Ausnahme Balkonkraftwerk)
  9. Zum Antrag muss die Netzzusage, also ein schriftlicher Nachweis des Netzzugangs mit Zählpunktbezeichnung, Zählpunktinhaber oder -inhaberin, den Anlagenstandort und der Netzanschlussleistung beigelegt werden.

Das musst du bei der Antragsstellung für deine PV-Anlagen-Förderung beachten

Wichtig ist es, dass du deine Förderung als Privatperson noch vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage stellst, mit den Arbeiten an deiner PV-Anlage darfst du jedoch schon vor Antragstellung beginnen. Wurde der erste Förderantrag vor der ersten Inbetriebnahme gestellt, so stellt dies ebenfalls kein Hindernis dar. In Österreich gelten nach positivem Förderbescheid die sogenannten “Errichtungsfristen”, an die man sich unbedingt halten muss.

Beachte auch, dass du die folgenden Unterlagen parat hast:

  • Errichtungsgenehmigung
  • Netzzugangsnachweis (Netzzusage)
  • Eine Gesamtkostenaufstellung der geplanten PV-Anlage oder des Speichers (Wichtig: die Gesamtkostenaufstellung kann sich auf die Förderhöhe des Projekts auswirken, also hier die Angaben lieber doppelt prüfen vor der Einreichung, da danach keine Änderungen mehr vorgenommen werden können!)
  • Höhe des benötigten Förderbeitrags (EU, Land, Bund) und Beihilfenart
  • Standort der Anlage
  • Daten zu Person oder Firma, sowie die Rechtsform des Betreibers oder der Betreiberin der Anlage
  • Unternehmensgröße nach dem Beihilferecht der EU (Hier kann auch “Privatperson” ausgewählt werden)
  • Mitarbeiteranzahl
  • Für PV-Anlagen auf einer Grünfläche oder auf einer Fläche, die landwirtschaftlich genutzt wird: Verpflichtungserklärung, die die EInhaltung der Fördervoraussetzungen versichert
  • Betrifft nur Agri-PV-Anlagen: Nachweis über das landwirtschaftliche Nutzungskonzept

Können Anlagen, welche bereits eine Förderung erhalten haben, gefördert werden?

An sich darf ein Förderantrag nur im Ausnahmefall mit einer weiteren Förderung (auf gemeinde-, landes- und bundesrechtlicher Ebene) kombiniert werden. Dieser Ausnahmefall gilt für PV-Anlagen mit und ohne Stromspeicher der Kategorie A, B und C, wenn diese die Förderhöchstgrenze von 100 kWp nicht überschreiten.

  • Die Fördervergabe für PV-Anlagen 2023 Schritt für Schritt
    1. Ticket ziehen und Antrag stellen innerhalb der vorgegebenen Frist, die in der E-Mail steht, die bei der Ticketziehung an dich gesendet wird
    2. Das Fördermanagement prüft die Unterlagen – aufgrund der strengen Vorgaben und großen Anzahl an Anträgen kann dies mehrere Wochen dauern, der Bearbeitungsstatus kann jedoch jederzeit im Förderportal eingesehen werden.
    3. Der förderspezifische Vertrag wird erstellt, der dann zum Download bereitsteht. Mit Vertragsabschluss startet auch die Inbetriebnahmefrist der PV-Anlage
    4. Spätestens 6 Monate nach Ende der Inbetriebnahmefrist muss die Endabrechnung online eingereicht werden – wird diese positiv geprüft erfolgt die Auszahlung des Investitionszuschusses

Diese Kosten werden bei einer PV-Anlagen-Förderung nicht unterstützt

Ausschließlich die Kosten, die unmittelbar zur Errichtung der PV-Anlage und des Speichers notwendig sind, damit die Umweltschutzziele verwirklicht werden können, sind förderfähig. Ebenso nur die Kosten, die direkt im Zusammenhang mit der Leistung stehen, die gefördert wird.

Die hier aufgezählten Kosten sind nicht förderfähig:

  • Grundstückskosten
  • Leistungen, die vor Einlangen des Antrags bei der EAG erbracht oder bezogen wurden (Ausgenommen sind hier Gutachtens- oder Planungskosten)
  • Ersatzteile
  • Gebühren für Gerichts- oder Notariatsangelegenheiten
  • Verwaltungsabgaben
  • Steuern
  • Displays
  • Kosten für Entsorgung
  • Dacheindeckung für PV-Anlagen
  • Kosten für die elektrische Einspeiseleitungen (wenn die Einspeiseleitung 1000 m Länge überschreitet muss der Antragsteller oder die Antragstellerin diese selbst erstellen)
  • Netzausbaumaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Entschädigungen und Bewirtungen
  • Straßen- und Wegekosten (Ausnahme: Kosten für Zufahrtswege, die ausschließlich erforderlich sind, damit die umweltrelevante Maßnahme erreichbar ist)
  • Finanzierungskosten
  • Kostenüberschreitungen
  • Eigenleistungen
  • Rabatte oder Skonti
  • Materialrechnungen ohne Montagerechnungen einer berechtigten Fachfirma
  • Kosten für die Anlagen, deren Zweck das Heizen oder die Warmwasseraufbereitung ist)
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