
Bis vor kurzem war das Balkonkraftwerk in Deutschland nicht 100%ig legal und der Begriff Guerilla machte die Runden. Da die Frage nach der rechtlichen Lage in Deutschland in letzter Zeit immer häufiger gestellt wird, widmet sich der heutige Beitrag genau diesem Thema.
Während in Österreich das bloße Anmelden beim Netzbetreiber ausreicht, sind in Deutschland folgende Punkte zu beachten:
1. Die VDE V 0100-551-1-Verordnung vom Mai 2018 legt fest, dass steckerfertige Erzeugungsanlagen (=Balkonkraftwerke) an einen gemischten Endstromkreis nur fest angeschlossen oder über Energiesteckdosen (wie etwa Wieland-Stecker) betrieben werden dürfen.
2. Der Austausch des Zählers ist notwendig, sofern noch ein Ferraris-Zähler (mit drehender Scheibe) verbaut ist. Dieser läuft rückwärts bei Übererzeugung, was der Vermeidung von Abgaben auf tatsächlich verbrauchten Strom bzw. der Fälschung von Aufzeichnungen zu diesem Zweck gleichkommt. Daher muss man einen rücklaufgeschützten Zähler einbauen. Sofern man ein vereinfachtes Inbetriebsetzungs-/Anmeldeverfahren verwenden will, welche es schon bei einer Reihe an Netzbetreibern gibt, ist nach VDE AR-N-4105 2018:11 ein Zweirichtungszähler erforderlich.
3. Das EEG legt fest, dass alle Erzeugungsanlagen vom Netzbetreiber auf Eignung überprüft werden müssen können. Somit ist man zur Anmeldung verpflichtet.
4. Laut VDE sind Arbeiten an elektrischen Anlagen immer durch Fachkräfte durchzuführen. Dazu gehört auch das Setzen einer Energiesteckdose oder der Festanschluss, wenn man ein Balkonkraftwerk in Deutschland einsetzt.
100% Eigennutzung
Die offiziellen Regelungen sehen aus wie eben beschrieben, aber werden hoffentlich in naher Zukunft noch etwas gelockert/erweitert, da SolMate durch seine intelligente Messtechnologie eine Ausnahme bietet. Weder speist SolMate ins öffentliche Netz ein, noch wird eine Energiesteckdose benötigt, um Sicherheit zu gewährleisten. Die Regelungen in Deutschland lassen einige Fragen offen und werden von Fachleuten z.B. auch folgendermaßen interpretiert:
1. Energiesteckdosen sind nur Schuko mit
Berührungsschutz. Da die Kraftwerke sowieso abstellen, wenn sie ausgesteckt
werden, ist das aus sicherheitstechnischer Sicht überflüssig. Die Netzbetreiber
haben zudem nicht die Möglichkeit, zu überprüfen ob eine Energiesteckdose
gesetzt wurde.
2. Es empfiehlt sich, soweit möglich immer die vereinfachte Anmeldung zu
wählen. Der Standard ist im Gegensatz dazu sehr aufwändig. Daher ist eine moderne
Messeinrichtung zu empfehlen. Bei vielen Netzbetreibern ist der Zählerwechsel
kostenlos.
3. Etwa 50.000 Geräte (Schätzung DGS) sind bereits ohne Meldung am Netz. Bisher
kam es dadurch zu keinem bekannten Zwischenfall. Allerdings ist bis in zwei
Jahren ein flächendeckender Smart-Meter-Rollout geplant, welcher
PLUG-IN-Systeme detektiert. Daher kann eine Anmeldung, sowie eine Eintragung im
Marktstammdatenregister eigentlich nur empfohlen werden.
4. Die meisten Netzbetreiber, welche eine vereinfachte Anmeldung zulassen,
begnügen sich mit der Bestätigung von Nutzerseite, dass eine Energiesteckdose
gesetzt wurde. Für das Einstecken benötigt man keinen Elektriker, der einem die
Hand hält.
Eine simple Möglichkeit zur Anmeldung, eine einfache Eintragung im Marktstammdatenregister, sowie weitere aktuelle Informationen zu dem Thema finden sich unter:
Auch in Deutschland kann SolMate also einfach und sicher erworben und betrieben werden. Dem Frühling steht nichts mehr im Weg!