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FÖRDERUNG FÜR DAS NACHRÜSTEN VON PV-SPEICHERN IN OBERÖSTERREICH 2024

Das Nachrüsten von Batteriespeichern für private Photovoltaikanlagen wird ab 10.4.2024 in Oberösterreich durch den Klima- und Energiefonds gefördert! Bereits 2023 gab es eine Förderung von 200 Euro pro kWh. Die Höhe der Förderung in 2024 ist noch nicht bekannt, jedoch werden wir dich hier darüber informiert, sobald sie bekannt gegeben wird. Alles was bereits bekannt ist, erfährst du in diesem Ratgeber. 

INHALTSVERZEICHNIS

SO SIEHT DIE FÖRDERUNG AUS

Wie bereits erwähnt, betrug die Förderung im vergangenen Jahr pauschal 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh). Das bedeutete, dass zum Beispiel für einen 15 kWh-Speicher eine Förderung von 3000 Euro vorgesehen war. Gefördert wurden Stromspeicheranlagen mit einer nutzbaren Speicherkapazität von bis zu 50 kWh. 

Wenn die neue Förderung des Klima- und Energiefonds ab dem 10. April wieder 200 Euro pro kWh vorsieht, wäre dies weitaus attraktiver als die seit Jahresbeginn geltende Mehrwertsteuerbefreiung. Letztere wird jedoch nur gewährt, wenn der Speicher zusammen mit einer gesamten Anlage gekauft wird. Doch Achtung: Es stehen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung, was für etwa 10.000 bis 15.000 Speicher reichen würde, je nach Höhe der Pauschale und Größe der Systeme. 

SO REGISTRIERST DU DICH

Um für die Förderung registriert zu werden, mussten bisher folgende Informationen angegeben werden:

  • Angaben zum Antragsteller oder zur Antragstellerin (Vor- und Nachname)
  • Geburtsdatum
  • Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland),
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Schriftverkehr, sowie technische Daten wie die Zählpunktnummer der bestehenden Stromerzeugungsanlage
  • Gesamtleistung der Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage), Netzbetreiber der EE-Anlage, Art des Speichers, Hersteller, Gesamtinvestitionskosten des Speichers, Speichernennkapazität und Angebotsnummer.

Nach erfolgreicher Registrierung wurde bis jetzt eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Registrierungsnummer und einem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung versandt. Anlagen, die vor der Registrierung bestellt und/oder errichtet wurden, waren nicht förderfähig. Die Anlage musste innerhalb von 24 Monaten nach der Registrierung errichtet und die Antragsunterlagen über die Online-Plattform übermittelt werden.

Wenn es weitere Neuigkeiten und Informationen gibt, findest du sie hier!