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WEGFALL DER MEHRWERTSTEUER AUF PV IN ÖSTERREICH 2024

Es ist endlich soweit: Mit 1.1.2024 fällt die Mehrwertsteuer in Höhe von 20% auf Photovoltaik in Österreich. Doch was fällt alles unter die Kategorie “Photovoltaik”, wer profitiert schlussendlich davon und was ändert sich somit am österreichischen PV-Markt? Das und mehr haben wir in diesem Ratgeber für dich zusammengefasst!

Inhaltsverzeichnis

DAS VERSTEHT MAN UNTER "MEHRWERTSTEUER"

Die Mehrwertsteuer – oder auch “Umsatzsteuer” genannt – ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben wird. Hinter dem Namen versteckt sich auch der Grundgedanke dieser Steuer; der Sinn ist, den Wertzuwachs (= den Mehrwert)  in verschiedenen Produktions- und Vertriebsstufen zu besteuern. Der Endverbraucher bzw. die Endverbraucherin trägt die Gesamtsteuerlast, da er bzw. sie die Person ist, die diese Steuer bezahlt.

DAS BRINGT DIE MEHRWERTSTEUER

Die Mehrwertsteuer erfüllt mehrere Funktionen. Sie ist einerseits eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, der mit dem Geld öffentliche Ausgaben, wie etwa Bildung oder Gesundheitsversorgung, finanziert und andererseits stabilisiert sie die Wirtschaft, indem sie konstante Überschüsse erzielt.

DIE MEHRWERTSTEUER IN ÖSTERREICH

Im Jänner des Jahres 1973 wurde in Österreich die Mehrwertsteuer unter Finanzminister Androsch eingeführt. Die Höhe der Mehrwertsteuer ist von Land zu Land verschieden, in Österreich beträgt sie seit der Einführung grundsätzlich konstant 20%, es gibt aber zwei weitere Mehrwertsteuersätze, die einmal 10% und einmal 13% betragen. Dabei spricht man von ermäßigten Steuersätzen, die beispielsweise die Besteuerung von Lebensmitteln oder Medikamenten betreffen.

DIESE PHOTOVOLTAIK-PRODUKTE SIND BETROFFEN VOM WEGFALL DER MWST.

Die Vergünstigung betrifft nun alle photovoltaischen Anlagen mit einer Maximalleistung von 35kWp (= Kilowattpeak). Unter den Begriff “photovoltaische Anlage” fallen somit Montage, Komponenten der PV-Anlage und auch Batteriespeicher. Nicht nur beim Kauf einer Anlage gilt der Wegfall der Mehrwertsteuer, sondern auch das Mieten einer Anlage wird von den 20% MwSt. befreit.

 

Besonders vorteilhaft ist diese neue Regelung in Österreich für Menschen, die sich ein Balkonkraftwerk, also eine Mini-PV-Anlage, zulegen möchten. Auch diese betrifft die Umsatzsteuerbefreiung nämlich (bis zu einer Maximalleistung von 800 Watt), was die sinnvolle Investition noch erschwinglicher macht. Die Kleinst-PV-Anlagen sind optimal für Stadtbewohner:innen, oder alle, die kein eigenes Dach oder eigenen Garten zur Verfügung haben. Was Balkonkraftwerke sind, haben wir auch bereits in einem Ratgeber für dich zusammengefasst, den findest du hier.

DIESE AUSWIRKUNGEN HAT ES AUF FÖRDERUNGEN FÜR PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Dass man für photovoltaische Anlagen in Österreich nun keine Mehrwertsteuer mehr bezahlt, wirkt sich auch auf Fördergelder auf Bundesebene aus. Die Steuerbefreiung wird nämlich als Ersatz für die Bundesförderung gesehen. Das bedeutet kein ewiges Warten und Hoffen bei der Antragstellung bei der OeMAG mehr. Es heißt jedoch nicht, dass es zukünftig gar keine Förderungen für Photovoltaik mehr gibt. Auf Bundesländer- oder Stadtebene sind Förderungen weiterhin grundsätzlich möglich, jedoch gibt es hier für 2024 noch keine weiteren Informationen. Wenn die verschiedenen Förderungen angekündigt werden, erfährst du das bei uns! Um keine wichtige Neuigkeit zu verpassen, melde dich auch für unseren Newsletter an unter https://www.eet.energy/newsletter/.

UM SO VIEL GÜNSTIGER ERHÄLTST DU NUN DEINE PRODUKTE

Wichtig ist nun, dass man den Wegfall dieser 20% Besteuerung nicht genau übernimmt und von den Produkten, die man kaufen möchte, abzieht. Die 20% Besteuerung fällt zwar weg, die neuen Nettopreise können die Vertreiber der Anlagen jedoch selbst bestimmen und – die Gefahr besteht – in die Höhe treiben. Die neuen Preise der Produkte sind im Normalfall somit schon ohne MwSt. angegeben, hast du dich aber vor 2024 schon für eine Anlage entschieden und hast nur mehr die Umsatzsteuerbefreiung abgewartet, könnte dich nun was den Preis betrifft eine Überraschung erwarten. Informiere dich also gut, wo du deine PV-Anlage kaufen möchtest und vergleiche die Preise, Qualität und Leistungen.

DESHALB LOHNT ES SICH, DIR JETZT EINE PV-ANLAGE ZUZULEGEN

Durch die steigenden Kosten, die gerade auch Strom betreffen und den Wegfall der Mehrwertsteuer, lohnt es sich jetzt umso mehr, sich eine PV-Anlage zuzulegen. Sie sind großteils nun also um einiges günstiger. Deine Anlage generiert je nach Ausrichtung und Modell das ganze Jahr über grünen Strom und senkt somit Stromverbrauch und Stromkosten.

ZUSAMMENFASSUNG

Mit 1.1.2024 fällt die Mehrwertsteuer in Höhe von 20% auf alle PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 35kWp. Diese Regelung gilt mindestens bis 2026 und ersetzt die Förderung für PV auf Bundesebene. Die Anlagenkomponenten, die Montage und die Batteriespeicher werden von der Umsatzsteuer befreit und auch, wer sich für die Miet-Variante von PV entscheidet, profitiert von dieser Änderung.