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SOLARPAKET 1 – DAS MUSST DU WISSEN!

Es ist offiziell: Das “Solarpaket 1”, ein Maßnahmenpaket für Deutschland mit dem Ziel bzw. Zweck des Ausbaus von Photovoltaik, tritt ab 16.5.2024 Kraft. Was sich nun ändert, was die Änderungen für Balkonkraftwerkbesitzer:innen bedeutet und vieles mehr, erfährst du in diesem Ratgeber!

INHALTSVERZEICHNIS

DAS IST DAS SOLARPAKET 1

Mit “Solarpaket 1” wird ein Maßnahmenpaket bezeichnet, mit dem in Deutschland Photovoltaik im kleinen und auch im großen Stil ausgebaut werden soll. Zusätzlich dazu liegt ein Fokus auf weniger Bürokratie, was die Inbetriebnahme von PV-Anlagen erleichtern wird. Neben Photovoltaik werden auch andere Möglichkeiten zur Herstellung erneuerbarer Energie im Paket thematisiert und aufgegriffen, beispielsweise Wind- oder Wasserenergie.

DIESE VORTEILE BRINGT DAS PAKET

Neben der Erleichterung der Bürokratie, welche weiter unten näher beschrieben wird, bringt das Paket auch weitere Vorteile. 

Ein großer Vorteil ist die “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung”. Diese Idee zielt darauf ab, dass Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern Solarstrom von Garagen, Dächern oder Batteriespeichern einfacher nutzen können. Der Gedanke dahinter ist einerseits, dass dieser Strom günstiger ist und andererseits, dass die Aufwändige Einspeisung ins öffentliche Netz und somit der “Umweg” wegfällt.

Ebenso vorteilhaft sind die Neuerungen für Balkonkraftwerke, welche du weiter unten im Ratgeber finden kannst!

WENIGER BÜROKRATIE

Mini-PV-Anlagen (bzw. Anlagen bis 30kW Leistung) mussten in der Vergangenheit beim Netzbetreiber angemeldet werden. Nun fällt dieser Schritt weg und es reicht eine Eingabe weniger Daten beim Marktstammdatenregister. Unter folgendem Link kommst du direkt zur Anmeldung deiner Anlage: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt

DAS ÄNDERT SICH FÜR BALKONKRAFTWERKE

Balkonkraftwerke – auch Mini-PV-Anlagen genannt – sollen in Zukunft noch einfacher und unkomplizierter in Betrieb genommen werden können. Eine Maßnahme zur Vereinfachung ist der Wegfall der Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber. Hingegen reichen nun ein paar wenige Daten, die beim Marktstammdatenregister angegeben werden müssen. 

Die Einspeisegrenze in Deutschland liegt aktuell bei 600W. Das bedeutet, mehr als 600W an selbst erzeugten Solarstrom darf nicht in das Netz eingespeist werden bzw. wird alles an überschüssigem Strom dem Netzbetreiber geschenkt. Mit dem Solarpaket 1 wird diese Grenze nun auf 800W erhöht. Mehr zur Erweiterung bestehender Anlagen findest du weiter unten im Ratgeber!

Ebenfalls neu ist, dass übergangsweise rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden, wenn noch kein geeichter Zweirichtungszähler eingebaut wurde. Das ermöglicht – zumindest übergangsweise – eine schnellere Inbetriebnahme. 

In Deutschland wird bei Mini-PV-Anlagen bzw. Balkonkraftwerken auch die “Steckerfrage” heiß diskutiert. Konkret geht es darum, dass der Betrieb von Balkonkraftwerken bei “normalen” Steckdosen möglich sein soll. Diese technischen Normen (nicht Gesetze!) werden vom VDE Verband aktuell überarbeitet. 

WICHTIGE NORMEN VOM VDE

Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) kümmert sich in Deutschland um Prüfung, Standardisierung, Zertifizierung und Anwendungsberatung im Elektrotechnik Fachbereich. Beim Thema PV bzw. Balkonkraftwerke sind es speziell die Stecker-Frage und die Höhe der maximalen Modulleistung, die der Verband aktuell diskutiert. Was die “Stecker-Frage” betrifft, so hat der VDE einen Entwurf veröffentlicht, der den Anschluss von Balkonkraftwerken ans Hausnetz über Schuko-Stecker unter Auflagen erlauben soll. Bei der maximalen Modulleistung will der VDE die Grenze bei 960W ansetzen. Die Panele der Mini-PV-Anlage dürfen diese Leistung nach VDE somit insgesamt nicht übersteigen, damit diese noch als Balkonkraftwerk gelten und legal betrieben werden können. Der bedeutende Unterschied hier ist aber der, dass per Gesetz diese Grenze bei 2000W liegt und somit gesetzlich um mehr als die doppelte Menge an Watt erlaubt ist.

Diese Normen sind wie betont Entwürfe und bis zum Ende der Einspruchsfrist (3.7.2024) sowieso nicht endgültig. Für welche Normen sich der VDE schlussendlich entscheidet, darüber wird hier berichtet werden.

ERWEITERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR BESTEHENDE ANLAGEN

Du hast schon eine PV-Anlage oder Mini-PV-Anlage und möchtest wissen, wie du diese nun erweitern kannst bzw. darfst? Durch die Erhöhung der Einspeisegrenze darfst du nun 800W einspeisen. Alle, die die 600W-Anlage nun aufstocken möchten, müssen nun genau darauf achten, welche Komponenten bereits vorliegend sind, um weiterhin eine legale und funktionierende Anlage zu betreiben.

  1. Panelleistung: Viele können nun ein zweites oder sogar drittes Panel ergänzen. Je nachdem, wie viel Leistung dein Panel hat bzw. deine Panele haben. 
  2. Wechselrichter: Die meisten Solarpioniere bzw. Solarpionierinnen könnten nun einfach ihre Wechselrichter tauschen. Je nachdem, wie viele W dieser aktuell einspeist, kannst du diesen mit einer höheren Einspeisegrenze aufstocken. (ACHTUNG: Besitzt du SolMate von EET, können wir den in SolMate integrierten Wechselrichter durch ein simples Softwareupdate auf 800W erhöhen. Du musst dafür nichts weiter tun!)

ZUSAMMENFASSUNG SOLARPAKET 1

Das Solarpaket 1 ist ein Maßnahmenpaket mit Änderungen zu erneuerbaren Energien und somit u.a. zum Thema Photovoltaik in Deutschland. Die Änderungen betreffen Einspeisegrenze, Bürokratie und weitere Aspekte, die die Installation von PV einfacher und effizienter machen.